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Was bisher geschah

2018/06: Ziel erreicht!

Unser Ziel ist erreicht – unser schöner Wald, unser Naherholungsgebiet bleibt uns erhalten. Vielen, vielen Dank an alle, die an unser gemeinsames Ziel geglaubt haben! Die Vernunft hat gesiegt! mehr dazu …


2018: Rodungsgutachten ergeht an Anrainer


2016: Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbands, sieht Ausbaugrenze erreicht

Umwelt-Sorge mit Ökostrom


2016: Zu teuer: Dänemark will Windparkprojekte stoppen


2016: 10-H-Abstandsregel – Bayerisches Gericht gibt Windkraftgegnern recht


2016: WEB gibt bekannt: Ökostrom aus den Windpark Traismauer wird ins deutsche Netz eingespeist


2016: Ja – uns gibt es noch! Und wir warten immer noch auf die Beantwortung der Fragen vom Gemeinderat TM an den Projektwerber!

Seit der Volksbefragung im April 2016, welche mit großer Mehrheit gegen das Windpark-Projekt ausgegangen ist, hat sich nicht viel getan.

Die Umwidmung, welche trotz bevorstehender Volksbefragung, knapp vor selbiger mit den Stimmen der SPÖ und des Grünen, beschlossen wurde, wurde vom Land, wie vermutet, bestätigt – am aller letzten Tag der Frist.

Der Gemeinderat Traismauer hat in seiner Sitzung im April 2016 (nach der Volksbefragung) einen Fragenkatalog an den Projektwerber gestellt, dessen Antworten wir bis heute nicht zu Gesicht bekommen konnten. Wir haben die Fragen erneut an den Projektwerber gestellt. Vielleicht haben wir ja Glück und bekommen die Antworten – ganz im Sinne der vom Bürgermeister selbst angesprochenen Transparenz.

Hier die Fragen noch einmal zur Erinnerung:

Sehr geehrter Projektwerber!

Aufgrund der aktuellen Sachlage in Traismauer fordert Sie der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer auf, zu folgenden Punkten nochmals im Detail bzw. ergänzend Stellung zu beziehen.
Die Sorgen und die teilweise entstandene Verunsicherung der Bevölkerung sind ernst zu nehmen. Daher ersuchen wir um ausführliche und klare Beantwortung der aufgeworfenen Fragen:

1. Wir ersuchen um Darstellung der tatsächlichen Zufahrtswege zu den Baustellen der möglichen fünf Windkraftanlagen während der gesamten Bauzeit inklusive allfälliger Optionen.

2. Weiters sind alle benötigten Lager- und Manipulationsflächen während der Bauzeit abzubilden.

3. Erforderliche Straßen- und Wegedimensionierung während der Bauzeit und in weiterer Folge die Straßen- und Wegedimensionierung während der Betriebszeit im Detail.

4. Welchen Zeitraum wird die Bauphase beanspruchen und von wie vielen An- und Abfahrten ist auszugehen?

5. Wo und in welcher Ausführung erfolgt die Streckenführung für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz.

6. Welche Maßnahmen setzen Sie zur Aufforstung (auf welchen Flächen und mit welchen Arten)?

7. An wen verkaufen Sie den Strom?

8. Welche Vorteile bieten sich den BürgerInnen aus diesem Projekt (Beteiligung, Strompreis, usw.)?

Für unsere weiteren Schritte und im Sinne einer transparenten weiteren Vorgangsweise ersuchen wir um Ihre Antworten bis zum 20. Mai 2016.

Mit freundlichen Grüßen,


2016: Polens oberste Gesundheitsbehörde empfiehlt 2 km Mindestabstand zu Gebäuden

„Das Nationale Institut für Gesundheit und Hygiene ist der Ansicht, dass Windparks, die zu nahe an Gebäuden, welche für dauerhafte menschliche Besiedelung bestimmt sind liegen, auf die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen in ihrer Nähe einen negativen Einfluss haben können.“

So ist Polen (nach Bayern) nun ein weiteres Land in unserer unmittelbaren Umgebung, welches seine Mindestabstände zu Wohnbebauung nach oben korrigiert hat und tatsächlich negative Einflüsse auf die Gesundheit der Menschen attestiert. Das nenne ich einen verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien! Während man bei uns geil vor Geldgier jeden Hinweis und jede Studie zu diesem Thema lapidar beiseite wischt und die Kritiker lächerlich macht, werden sich Regierungen anderer Länder der Gefahren immer mehr bewusst und handeln danach. Die Namen der Verantwortlichen heute bei uns werden jedoch auch noch in 20, 30 und mehr Jahren nicht vergessen sein!

Da unter akustischen und medizinischen Standpunkten eben nicht nur Hörschall, sondern ebenfalls tieffrequenter und Infraschall sowie die Schwingungen/Vibrationen hervorgerufen durch Körperschall berücksichtigt werden müssen, kann einzig ein Mindestabstand von 3 km einem Minimierungsgebot von Gefahren durch WKA-Schall Genüge tun! Die Erfahrungen Betroffener bestätigen dies. Einen Schutz für alle Anwohner von WEA würden auch 3 km – Abstände nicht bieten können – wir reden also von Minimalforderungen!

Die Forderung von 67% der Traismaurer Bevölkerung bei der letzten Volksbefragung und der Nachbargemeinden Herzogenburg und Sitzenberg-Reidling, einen 3 km Mindestsicherheitsabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung einzuhalten, kann daher nicht ignoriert werden! 658 Befürworter des Windkraftprojektes in unserem Wald dürfen nicht über 10.282 Gegner dieses Projektes bestimmen! Das muss doch einleuchten!

Oben im Link finden Sie den Originalbeitrag – im Folgenden eine deutsche Übersetzung:

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Polens oberste Gesundheitsbehörde empfiehlt 2 km Mindestabstand zu Gebäuden

Das Nationale Institut für Gesundheit und Hygiene ist der Ansicht, dass Windparks, die zu nahe an Gebäuden welche für dauerhafte menschliche Besiedelung bestimmt sind liegen, auf die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen in ihrer Nähe einen negativen Einfluss haben können.

Die Risikofaktoren für die menschliche Gesundheit, die das Institut in Betracht genommen hat, sind wie folgt:

  • die emittierten Geräuschpegel und ihre Abhängigkeit von den technischen Spezifikationen der Windturbinen, die Windgeschwindigkeit, sowie die Landschaftsformen und Landnutzung rund um den Windpark,
  • aerodynamische Geräuschpegel einschließlich Infraschall-Emissionen und niederfrequente Rauschkomponenten,
  • die Art der emittierten Geräusche, unter Berücksichtigung ihrer Modulations- / impuls / tonalen Eigenschaften und die Möglichkeit der Interferenz von Wellen von mehreren Turbinen abgestrahlt,
  • die Gefahr von Eisschlag von Rotoren fortgeschleudert,
  • das Risiko eines Turbinenausfalls mit einem herabstürzenden Rotorblatt oder einem Teil davon,
  • der Schattenwurf – Flackereffekt,
  • die elektromagnetische Strahlungspegel (in unmittelbarer Nähe von Turbinen),
  • die Wahrscheinlichkeit von Schlafstörungen und Lärmausbreitung in der Nacht,
  • die Höhe der Belastung und Wahrscheinlichkeit von Stress sowie Depressionssymptomen die (in Folge von Langzeiteinwirkung) auftritt, bezogen sowohl auf Geräuschemissionen und die Nichtakzeptanz der Geräuschquelle.

Nach Ansicht des Instituts sind Gesetze und Verordnungen bezüglich Einrichtungen wie Windkraftanlagen die derzeit in Polen in Kraft sind nicht nur unzureichend, (in Bezug auf Risikofaktoren, in der Praxis, nur den Geräuschpegel betreffend), aber auch mangelhaft um ein ausreichendes Maß zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten. Die Methodik die zur Zeit für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Windparks (einschließlich der menschlichen Gesundheit) verwendet wird, ist ungeeignet bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 5 m / s. Darüber hinaus wird nicht der gesamte Frequenzbereich berücksichtigt (insbesondere Niederfrequenz) sowie Störpegel.

Nach Ansicht des Instituts ergibt sich auf Grund des derzeitigen Fehlens eines umfassenden Rechtsrahmens bezüglich der Bewertung von Gesundheitsrisiken durch den Betrieb von Windparks in Polen ein dringender Bedarf eine umfassende Methodik zu entwickeln und umzusetzen, nach welcher der ausreichende Abstand von Windturbinen zu menschlichen Behausungen bestimmt werden kann. Die Methodik sollte alle oben genannten potenziellen Risikofaktoren berücksichtigen, und das Ergebnis sollte die ungünstigste Situation widerspiegeln. Neben Landschaftsformen und Landnutzungseigenschaften, sollte die Methodik auch die Kategorie, die Art, Höhe und Anzahl der Turbinen eines bestimmten Windparks, als auch die Lage anderer Windparks in der Nähe berücksichtigen. Ähnliche gesetzlichen Regelungen basierend auf komplexen numerischen Algorithmen die zur Bewertung von mehreren Kriterien abzielen werden derzeit in der Welt eingesetzt.

Das Institut ist sich der Tatsache bewusst, dass aufgrund der Vielfalt der Faktoren und der komplizierten Natur eines solchen Algorithmus, dessen Entwicklung innerhalb eines kurzen Zeitraums sich als sehr schwierig erweisen kann. Somit erscheint die Vorschreibung von einem Mindestabstand von Windkraftanlagen von Gebäuden die für dauerhafte menschliche Tätigkeit bestimmt sind eine effektive und einfachere Lösung. Diese Entfernungskriterien sind auch ein weitverbreiteter Rahmen zur Regelung dieses Standards.

Gestützt auf die oben genannten Punkte, bis eine umfassende Methodik für die Bewertung der Auswirkungen von industriellen Windparks auf die menschliche Gesundheit entwickelt wird, empfiehlt das Institut 2 km als Mindestabstand von Windparks zu Gebäuden. Die empfohlenen Werte ergeben sich aus einer kritischen Bewertung der veröffentlichten Forschungsergebnisse in anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften die in Bezug auf alle potenziellen Risikofaktoren für die durchschnittliche Entfernung in der Regel innerhalb der folgenden Grenzen festgelegt werden:

  • 0,5-0,7 km, oft als Ergebnis von Berechnungen erzielt, wobei der Geräuschpegel (dBA) den aktuell zulässigen Werten entspricht (ohne Berücksichtigung von Anpassungen für die Impuls / tonal / Modulationmerkmale am vorderen Ende des Rotors emittiert),
  • 1,5-3,0 km, entstanden vom Lärmpegel, unter Berücksichtigung der Modulation, Niederfrequenzen und Infraschallpegel,
  • 0,5-1,4 km, im Zusammenhang mit dem Risiko von Betriebsschäden von Windturbinen mit einem gebrochenen Rotorblatt oder einem herunterstürzenden Teil davon (abhängig von der Größe des Stückes und seinem Flugprofil, Rotordrehzahl und Turbinentyp),
  • 0,5-0,8 km, in denen die Gefahr von Eis, von den Rotoren geschleudert wird (Eiswurf, abhängig von der Form und der Masse des Eises, Rotordrehzahl und Turbinentyp),
  • 1,0-1,6 km, unter Berücksichtigung des Pegels der Lärmbelästigung (zwischen 4% und 35% der Bevölkerung bei 30-45 dBA) für die Menschen die in der Nähe von Windparks leben,
  • Der Abstand von 1,4 bis 2,5 km, im Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit von Schlafstörungen (im Mittel zwischen 4% und 5% der Bevölkerung bei 30-45 dBA),
  • 2,0 km, im Zusammenhang mit dem Auftreten von möglichen psychologischen Auswirkungen aus wesentlichen Landschaftsveränderungen (bezogen auf den Fall, in dem die Windturbine ein dominantes Landschaftselement ist und die Rotorbewegung von jedem Standort aus von Menschen deutlich sicht – und spürbar ist),
  • 1,2-2,1 km, für den Schattenwurf-Effekt (für die mittlere Windturbinenhöhe in Polen, einschließlich des Rotors, von 120 bis 210 m).

In ihren Stellungnahmen hat das Institut auch die empfohlenen Abstände von Windparks zu Gebäuden berücksichtigt, wie von Experten, Wissenschaftler, sowie zentrale und lokale Regierungsbehörden auf der ganzen Welt gefordert (in den meisten Fällen sind von 1,0 bis 5,0 km empfohlen).


2016: Traismauerer Gemeinderat beschließt Brief mit absurden Suggestivfragen an Landesrat Pernkopf

SP Bürgermeister Pfeffer versucht VP Landesrat Dr. Pernkopf vor den Karren zu spannen

Bei der letzten Gemeinderatssitzung in Traismauer hat BM Pfeffer einen Brief an Landesrat Dr. Pernkopf mit seiner absoluten Mehrheit beschließen lassen, in welchem er Fragen an diesen stellt. Diese Vorgehensweise zielt offenbar darauf ab, die 67% derjenigen, die bei der Volksbefragung gegen das Windkraftprojekt in unserem Wald gestimmt haben, für dumm zu verkaufen. Er möchte den schwarzen – ähm roten Peter an den Landesrat weitergeben. Soll der doch das Ergebnis durch den Dreck ziehen – lautet das Motto wohl. Hier soll offenbar der Gärtner zum Bock gemacht werden!

Pfeffer interpretiert das Ergebnis der Volksbefragung wissentlich falsch indem er behauptet, die Mehrheit in Traismauer wäre verunsichert. Die Frage am 10. April lautete nicht „Sind Sie verunsichert – JA/NEIN“! Im Gegenteil: Die Bevölkerung hat dem Projekt nach mehr als einem Jahr ausführlicher Information von allen Seiten, nach reichlicher Abwägung aller Für und Wider eine deutliche Absage erteilt. Nicht mehr und nicht weniger! Dass dieses Ergebnis nicht ignoriert werden kann, liegt auf der Hand. Man könnte jetzt daraus lernen, die Reset-Taste drücken und versuchen, den bisher angerichteten Schaden zu beseitigen – oder aber man kann genauso weiter machen wie bisher. Dass letzteres nicht zum Erfolg führt, konnte man ja auch vergangenen Sonntag bei der Wahl sehen.

Nun zu den beschlossenen Fragen: Sinngemäß wird gefragt, ob das Land NÖ vor hat, die Mindestabstandsreglung von 1.200 Metern zu ändern oder ob künftig eine Beschränkung der Nabenhöhe vorgesehen ist. Falls Landesrat Dr. Pernkopf sich tatsächlich dazu hinreißen lassen sollte, diese dummen Suggestivfragen zu beantworten und somit den roten Peter tatsächlich aufnimmt, hätte ich noch ein paar ergänzende Fragen dazu:

    1. Wird die Landesregierung die Betreiber und Nutznießer dabei unterstützen, das geplante Windkraftprojekt gegen den Willen von 10.282 Menschen (direkt bzw. meist betroffene Nachbargemeinden eingerechnet) zu erzwingen – obwohl nur 658 Menschen für das Projekt votiert haben? Unterstützen Sie die Vorgehensweise, ein so eindeutiges Ergebnis (trotz der Sabotagen im Vorfeld) zu ignorieren und über den Willen von 67% der Traismaurer Bevölkerung drüber zufahren? Übrigens zwei von drei direkt betroffenen Gemeinden waren schon gegen die Schaffung der MO-Zone damals!!!
    2. Wird die Landesregierung die Betreiber dabei unterstützen, die Zufahrt über die Nachbargemeinden, die allesamt gegen das geplante Windkraftprojet im Naherholungsgebiet bzw. im Wald sind, zu erzwingen?
    3. Können Sie mit Ihrem Namen garantieren, dass der Mindestabstand nicht in 10, 15 oder 20 Jahren aufgrund von neuen Wissenschaftlichen Erkenntnissen erweitert wird – wie es jetzt schon in einigen Ländern wie Groß Britannien der Fall ist? Hier werden Erinnerungen bzgl. Asbest, Lacke, Contergan, Sonnenbaden, Lärm- und Staubbelastung bzw. Rauchen wach. All diese Themen wurden anfangs extrem unterschätzt. Heute wissen wir, wie sie ausgegangen sind.
    4. Auf welche wissenschaftlichen Studien genau beruft sich die Landesregierung bei der Behauptung, dass Infraschall, verursacht durch WKA, keine gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier hat. Bitte exakte Quellenangabe.
    5. Wie steht die Landesregierung zu dem Umstand, dass die Betreiber und BM Pfeffer ständig von einem nicht schützenswerten Forstwald reden, ein Gutachten jedoch das genaue Gegenteil attestiert? Es handelt sich tatsächlich um Mischwald mit sehr altem Baumbestand samt einer Reihe schützenswerter und bedrohter Tiere. Wie kommt es zu einer derartigen Fehleinschätzung im Erstgutachten und was dürfen wir uns dann vom Rest dieses „Gutachtens“ erwarten?
    6. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass DI Angerer, Leiter der Geschäftsstelle für Energiewirtschaft des Landes NÖ und BM Pfeffer sowie sein Energieberater ausschließlich Dr. Fuchsig, aus dem Umweltreferat der Österreichischen Ärztekammer, zum Thema „Gefahren für Menschen ausgehend von WKA“ zitiert, welcher in seiner Signatur den Hinweis „powered by Ökostrom“ führt? Die Aktiengesellschaft Ökostrom ist zu 5,5% an
      der Betreiberfirma des gegenständlichen Projektes, der WEB, beteiligt:2016-04-30 15_35_29-Einstellungen

      Und so signiert Dr. Fuchsig seine Emails. Auf die Idee, dass er sich in einem hoch potentem Gewissenskonflikt befindet, kommt er selbst nicht!


2016: Das Ergebnis der Volksbefragung vom 10. April 2016 in Zahlen

Abgegebene Stimmen: 1.997
Wahlbeteiligung: 36,03%

„Soll der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer nur dann Flächen für Windkraftanlagen widmen, wenn diese Flächen einen Mindestabstand von 3.000 Metern zu gewidmetem Wohnbauland bzw. Wohnbauland-­‐Reserve aufweisen, sodass die Errichtung von Windkraftanlagen auf Traismaurer Gemeindegebiet nicht möglich ist?“

JA: 66,80% (1.324 Stimmen)
NEIN: 33,20% (658 Stimmen)


2016: Bürgermeister Pfeffer setzt Gemeindebedienstete und Gemeinderäte angeblich unter Druck: Sie sollen die Volksbefragung boykottieren und ihr fernbleiben.


2016: Bürgermeister Pfeffer bekämpft aktiv die Informationsbereitstellung zur Volksbefragung – Wirbel vor Windkraft-Befragung!

Nachdem Bürgermeister Pfeffer mit einer anlassbezogene Verordnung verhindert hat, dass die Bürgerinitiative die Plakatständer (Halbschalen – bezahlt aus Steuergeldern) nutzen kann und er selbst alles andere plakatieren lässt, als Information zur Volksbefragung, hat sich die Bürgerinitiative die Erlaubnis der „Fine Art Galerie“ geholt, um auf allen Plakatständern, auf welchen deren Veranstaltungen doppelt angekündigt wurden, diese einmal mit Informationsplakaten zur Volksbefragung zu überkleben. Schon nach wenigen Stunden ließ BM Pfeffer die Plakate wieder entfernen. Er bekämpft somit nicht nur passiv die Volksbefragung indem er alles tut, um Termin und andere Informationen tot zu schweigen – er bekämpft sie auch aktiv, indem er öffentliche Gelder ausgibt um Plakate wieder entfernen zu lassen, die den Veranstalter des ursprünglichen Plakates selbst nicht gestört haben. Was geht in einem Bürgermeister vor, der das Engagement der eigenen Bürgerinnen und Bürger derart sabotiert?

Übrigens: natürlich zahlt jeder Mensch, Veranstalter oder Verein dafür, dass die Plakate von der Gemeinde affichiert werden. So auch die „Fine Art Galerie“, die das überkleben der eigenen Plakate ausdrücklich erlaubt hat!

Hier geht es zum NÖN-Artikel

http://m.noen.at/herzogenburg/wirbel-vor-befragung/11.356.900#


2016: Bürgermeister Pfeffer weigert sich Wählerverständigungskarten auszusenden!

Tiefer geht es wohl nicht mehr! BM Pfeffer redet von „Transparenz“ und einem „ehrlichen und sachlichen Diskussionsprozess“. In Wirklichkeit schert es sich einen Dreck um Demokratie und das Anliegen von so vielen Traismaurer Bürgerinnen und Bürgern. Er weigert sich schlicht die Wählerverständigungskarten an die Haushalte zu senden – aus Zeitgründen angeblich! Das hat es in Österreich noch nie gegeben, dass Wahlberechtigte keine Information darüber erhalten, wo ihr zuständiges Wahllokal ist und wann bzw. wie lange es offen hat! Nur weil dem Bürgermeister die Volksbefragung, die er eh schon mit allen Mitteln versucht hat zu verhindern, nicht genehm ist. Was geht in einem Bürgermeister vor, der eigentlich für alle Menschen seiner Stadt da sein sollte, wenn er zu solchen Mitteln greift?

Wir halten fest, dass BM Pfeffer es war, der die Bekanntgabe des Termins für die Volksbefragung seit August 2015 absichtlich und mutwillig bis 19 Tage vor selbiger am 10. April 2016 (7-13 Uhr) verzögert bzw. geheim gehalten hat! Dass es knapp wird, haben wir bei jeder Gelegenheit gesagt und geschrieben. Solche taktischen Fouls sind eines Bürgermeisters einer so netten Kleinstadt wirklich unwürdig!  Es gibt dafür auch ein Wort – man nennt dieses Verhalten „Machtmissbrauch“.

Genau das ist es gewesen, was wir schon bei der ersten Volksbefragung kritisiert haben. Schäbige Fouls unter der Gürtellinie, Lügen, falsche Versprechungen, bewusste Desinformation und einseitiges Zeit-Management gepaart mit super viel Kohle seitens der Betreiber. Anschließend wird Pfeffer, wie schon nach der ersten Volksbefragung, die Welt nicht verstehen und schmollen, wenn man ihm vorwirft, er hätte unfair gehandelt. Ich bin gespannt, ob derart unmenschliches und unmoralisches Handeln vom Wähler goutiert wird!


2016: Bürgermeister Pfeffer hat den Termin nach 8 Monaten Nachdenkpause nun endlich bekannt gegeben – 19 Tage vor der Befragung selbst.

Viele Menschen in und um Traismauer, welche im Grunde tief im Herzen Befürworter erneuerbarer Energien sind, haben viele Informationen vor und bei der ersten Volksbefragung nicht gehabt.

  • So war nicht bekannt, wer eigentlich die wahren Gewinner bei diesem Projekt wären und in welch gigantischem Ausmaß sich die Gewinne dieser Weniger bewegen.
  • Es wurde vor der ersten Befragung versprochen, dass es keine Windkraftanlagen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung geben wird. Das war gelogen!
  • Es wurde vor der ersten Befragung bzw. bis heute versprochen, dass die Zufahrt nicht über Traismaurer Gebiet führen wird. Das stimmt nicht! Es gibt gar keine andere Möglichkeit, als die Zufahrt über Traismaurer Gebiet zu erreichten. Wann wollten man den Menschen in Traismauer denn das eigentlich sagen?
  • Es wurde behauptet, dass man gesundheitliche Gefahren für Menschen ausschließen könne. Das war und ist gelogen und unseriös!
  • Man hat behauptet, dass unser Wald, in welchem die Windkraftanlagen gebaut werden sollen, lediglich ein Forstwald ist, um den es nicht schade ist und der nicht schützenswert ist. Das stimmt nur für den westlichen Teil. Dort, wo die WKA geplant sind, finden wir einen wunderschönen Mischwald mit alten Beständen und einer Menge schützenswerter bedrohter Tiere! Überzeugen Sie sich selbst und machen Sie eine kleine Wanderung dort!
  • Man hat den Gestattungsvertrag noch nicht gekannt. Dieser bietet einzig nur Vorteile für die Betreiber – die Gemeinde hat auf unbestimmte Zeit, über all die nächsten Generationen KEINE Möglichkeit der Neuverhandlung oder des Ausstieges!
    • Auch nicht was die nächste Generation von Windkraftanlagen in 15 Jahren betrifft – Stichwort „Repowering„. 400 Meter hohe Windräder sind knapp vor Markteinführung.
    • Die jährlichen Abgeltungen für Traismauer sind nicht einmal wertgesichert! Wie kommt man nur auf diese Idee?
    • All die unbefristeten, für die Gemeinde negativen Punkte können seitens des Betreibers jederzeit auch an Rechtsnachfolger weiter gegeben werden. : Aktuell wurden in den NÖ Gemeinden Hauskirchen, Altlichtenwarth, Großkrut und Neusiedl an der Zaya Windparks an eine US Firma verkauft. Zitat aus dem Wirtschaftsblatt 21.10.2014: „Die Bürgermeister vor Ort sind wenig erfreut, dass sie statt Raiffeisen einen US-Vertragspartner haben.“
    • usw.

Nun – da es eine große Menge mehr an Informationen rund um dieses Thema gibt, eröffnet sich die großartige Möglichkeit noch ein Mal in sich zu gehen, alle „Für“ und „Wider“ abzuwägen und eine Entscheidung basieren auf Wissen, Information und Daten zu treffen. Es wäre schade, wenn aus dieser so wichtigen Frage, die uns alle, unsere Kinder und Enkel angeht, eine parteipolitische Farce wird!


2016: Bürgermeister Pfeffer spielt auf Zeit und Informationsblockade

So weigert er sich den Termin für die Volksbefragung zu nennen. Die genauen Standorte und die Zufahrt werden auch um jeden Preis geheim gehalten.


2016/01: Dänemark stoppt alle Windkraftprojekte … weil sehr bedenkliche Vorfälle geschehen sind. Die Dänische Regierung möchte Gewissheit über die Risiken von Infraschall http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article137970641/Macht-der-Infraschall-von-Windkraftanlagen-krank.html


2015/12/16: Trotz Fouls – die Volksbefragung  ist nicht mehr aufzuhalten

Wie schon bei der letzten Gemeinderatssitzung wurden auch diesmal nur 50 Zuschauer zugelassen. Die entscheidenden Tagesordnungspunkte hat man diesmal ganz nach hinten verlegt, sodass man erst kurz vor Mitternacht Zeuge dieses Trauerspiels werden konnte. Das nenne ich Bürgernähe und Demokratieverständnis unter jedem Niveau! Gegen die Weisung des Landes und der Aufsichtsbehörden hat BM Pfeffer auch diesmal wieder den Initiativantrag abgewiesen und anschließend die betroffenen Grundstücke umgewidmet. Er weiß wohl, dass er um die Volksbefragung nicht herum kommt – möchte jedoch Tatsachen schaffen und auf Zeit spielen. Die Beharrung der Bürgerinitiative war schon schriftlich eingegangen und somit die Volksbefragung unweigerlich zu beauftragen. Pfeffer blieb nur noch unsere Fragestellung in einen Unterausschuss zu verweisen – er tat also genau das, was er beim ersten Initiativantrag „nicht machen konnte“! In diesem Unterausschuss macht sich nun die zuständige Gemeinderätin Gedanken, ob die Befragung nicht zu Muttertag abgehalten werden solle. Auf alle Fälle wird ungeniert und offensichtlich wieder einmal auf Zeit gespielt! Während dessen hagelt es Aufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister Pfeffer und Kritik von allen Seiten. Er muss die Volksbefragung bei der nächsten Gemeinderatssitzung beauftragen – ob er möchte oder nicht. Mit diesem Verhalten hat Pfeffer nicht nur die gesamte Bevölkerung in Traismauer gespalten und die bis dato so guten Beziehungen zu den Nachbargemeinden auf Jahre bis Jahrzehnte zerstört, er hat auch die Säulen der Demokratie und die Rechte der Bürger mit Füssen getreten.

https://www.facebook.com/fuertraismauer/posts/528077397352895


gegner vs befürworter


Bürgermeister Pfeffer treibt die Umwidmung für die Windkraftanlagen voran

Das örtliche Raumkonzept soll bereits abgeändert werden. Es werden knapp 500 schriftliche Einwände abgegeben.

Es sprechen sich mittlerweile mehr Menschen gegen den geplanten Windpark aus, als im November 2014 bei der Volksbefragung „Ja“ zur Windkraft gestimmt haben.

– 1600 Traismaurer Bürger

– 5 GemeindeÄrzte

– der Gemeinderat der Gemeinde Sitzenberg-Reidling

– der Gemeinderat der Stadtgemeinde Herzogenburg

– die Oppositionsparteien des Traismaurer Gemeinderates: ÖVP und Liste MIT und FPÖ

erheben ihre Stimme gegen den geplanten Windpark.


2015/12/12: Ergebnis der Online-Umfrage in der NÖN: 76% für neue Volksbefragung in Traismauer

noen-umfrage


2015/12/09: Öffentliche Gemeinderatssitzung endet mit Auszug der Opposition!. Umwidmung ohne Volksbefragung wurde gerade noch einmal verhindert!

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2015/12/02: Ein Aufsichtsbeschwerde nach der anderen. Bürgermeister Pfeffer unter starker Kritik. Die seit Monaten anberaumte öffentliche Gemeinderatssitzung wurde ohne Begründung kurzfristig abgesagt und stattdessen eine NICHT ÖFFENTLICHE Sitzung des Gemeinderates einberufen. Themen die die ganze Stadt und Umlandgemeinden auf Jahrzehnte hinaus betreffen, schiebt er an der Öffentlichkeit vorbei. Er stellt damit unter Beweis, dass sein Slogan im Wahlkampf „Weil er die Menschen wichtig nimmt“ nicht gilt. Mit seiner vielgepriesenen Transparenz hat das wohl auch nichts zu tun! PS: die NÖ Landesregierung bzw. deren Aufsichtsbehörde hat diese rechtswidrige nicht öffentliche Sitzung insofern nicht erlaubt, als dass dort KEINE Beschlüsse gefasst werden durften.

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2015/11/15: Demonstration gegen die Traismaurer Windräder. Protest bei Weintaufe in Eichberger Kellergasse


2015/11/12: Veranstaltung: Windräder auf dem Seelackenberg

Eine Veranstaltung in Sitzenberg-Reidling zum besagten Thema zeigt deutlich, wie die Nachbargemeinden zum geplanten Windpark an unserer Gemeindegrenze stehen. Die beiden Referenten DI Angerer und Dr. Schneider standen einer breiten Front von Gegnern gegenüber. Bürgermeister Christoph Weber machte unsere Haltung auch in dieser illustren Runde klar: „Die Gemeinde wird alle erdenklich rechtlichen Schritte einleiten, um eine Verschandelung der Region zu verhindern! Im Laufe des Vortrags wurden falsche und absurde Argumente für das Windparkprojekt aus dem Hut gezaubert. Lesen mehr auf unserer Facebook-Seite


2015/10/15: Bürgermeister, Probst und andere Prominente … verfassen über alle parteipolitischen Grenzen hinweg eine gemeinsame Stellungnahme an den Landeshauptmann Dr. Pröll und sprechen sich klar gegen das Windkraftprojekt in Traismauer aus!

Schreiben LH unterschrieben


2015/09/23: Eklat bei Gemeinderatssitzung in Traismauer‘. NÖN: Eklat bei Gemeinderatssitzung in Traismauer

Die SPÖ in Traismauer tritt die Demokratie und das Recht mit Füßen! So kann man mit Bürgerrechten nicht umgehen! Mehr auf unserer Facebook-Seite


2015/09/18: Vizebürgermeister Kirchner entgleist gewaltig – der Ton wird rauer! Vizebürgermeister Kirchner beschimpft die Gegner des geplanten Windparks als dreckig und feige und fordert, dass solche „Menschen“ in seiner Gesellschaft nichts verloren hätten. „Menschen“ in Anführungszeichen? Kommt uns das nicht bekannt vor?

https://www.facebook.com/bittekeinohrensausen/posts/1621299824804281:0


2015/09/17: 5 Ärzte geben ein Magazin heraus… in welchem sie umfassend die Situation erörtern und informieren:

https://drive.google.com/file/d/0B3t5aUMpJRIda0JMSUpBNUo1VU0/view?pref=2&pli=1


2015/09/15: Simader behauptet „Ärzte lügen“. Der Energieberater des Bürgermeisters in Traismauer, ein Windkraftlobbyist bezahlt von Steuergeldern, behauptet öffentlich, dass die 5 Ärzte lügen!

https://www.facebook.com/fuertraismauer/photos/a.493456590814976.1073741829.455683391258963/493456524148316/?type=3&theater


2015/09/04: Desinformationsveranstaltung in der Turnhalle Traismauer. Bürgermeister Pfeffer und die Betreiberfirma WEB laden zu einer „Desinformationsveranstaltung“ in die Turnhalle Traismauer. Dort werden Fotomontagen ausgestellt, auf welchen man uns Bürgern offenbar verschleiern möchte, wie groß die geplanten Windkraftanlagen tatsächlich werden sollen. Die Windräder werden viel zu klein dargestellt, was man deutlich am Verhältnis montiertes Windrad zum derzeit stehenden Windmess-Mast erkennen kann. Weiters behauptet Vizebürgermeister Kirchner nach wie vor, dass es ohne positiver Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) keine Windräder geben wird. Genau das haben die Initiatoren auch der Opposition und den Bürgern vor der Volksbefragung versprochen. Zum Zeitpunkt der Veranstaltung muss es jedem schon klar gewesen sein, dass dieses Versprechen nicht gehalten wird! Entweder der Vizebürgermeister hat gelogen oder er hat tatsächlich keine Ahnung von diesem so wichtigen und einschneidenden Thema, welches unser aller Zukunft so entscheidend beeinflussen wird.

https://www.facebook.com/fuertraismauer/videos/vb.455683391258963/489834214510547/?type=2&theater

https://www.facebook.com/fuertraismauer/photos/a.478921555601813.1073741828.455683391258963/490970934396875/?type=3&theater


2015/09/01: Landesregierung kritisiert Bürgermeister Pfeffer scharf!. KRITIK DES AMTES DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung Gemeinden am Vorgehen des BGM PFEFFER (wir sind autorisiert sinngemäß zu zitieren von den beiden Leitungspersonen: Mag. Alfred Gehart und MMag. Matthias Kopf): „Das Land teilte dem Bürgermeister seinerzeit mit, dass er eine erneute Volksbefragung durchführen muss!!! Bgm. Pfeffer antwortete: „Na dann machen wir halt die Volksbefragung… “ und dabei war er ganz siegessicher.“ Weiter sagte MMag. Matthias Kopf sinngemäß: „Wir waren dann sehr unangenehm überrascht, als wir aus der Zeitung erfahren mussten, dass die Volksbefragung eigenmächtig abgesagt wurde aufgrund eines Privatgutachtens des „SPÖ-Nahen“ pensionierten Verfassungsrechtlers Öhlinger. So etwas kann nicht sein“


2015/09/24: Sitzenberg-Reidling beschließt Stellungnahme gegen das Windkraftprojekt Traismauer. Der Gemeinderat Sitzenberg-Reidling beschließt einstimmig – über alle politischen Grenzen hinweg – eine Stellungnahme gegen das geplante Traismaurer Windkraftprojekt an unserer Gemeindegrenze und appelliert an Bürgermeister Pfeffer. Wir Bürgerinnen und Bürger sind nämlich am meisten von den Folgen betroffen. Stellungnahme bzw. Einspruch des Gemeinderates vom 24.9.2015


205/08/26: Unterschriften des 2. Initiativantrages werden abgegeben. Diesmal war die Fragestellung des Initiativantrages 100% konform. Trotzdem soll es 4 Monate dauern, ehe das Stadtamt die Echtheit der Unterschriften überprüft. Das dürfte keine 5 Tage dauern. Auch hier wird gegen §16 der Gemeindeordnung verstoßen, da der Initiativantrag nicht in der nächst möglichen Gemeinderatssitzung behandelt und die Volksbefragung, welche mittlerweile 1.610 Traismaurer Bürger mit ihrer Unterschrift fordern, beauftragt wird. Hier wird mit allen Tricks und Fouls gearbeitet um die Interessen der wenigen Gewinner der Windkraftanlagen durchzusetzen.


2015/08/01:  5 Ärzte starten durch … Zweiter Initiativantrag. Die Ärzte (Dr. Petrak, Dr. Pramendorfer, Dr. Lukestik, Dr. Hörhan, Dr. Rabl) wollen die Geschehnisse in Traismauer so nicht zur Kenntnis nehmen und engagieren sich neuerlich und nun geschlossen intensiver in diese Angelegenheit. <strong>Mit Dr. Jürgen Hörhan als Zustellungsbevollmächtigtem und Dr. Petrak als Stellvertreter werden neuerlich Unterschriften für einen Initiativantrag gesammelt. Damit soll das von BM Pfeffer eingebrachte Argument, die Fragestellung der ersten Frage sei suggestiv, entkräftet werden: „Soll der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer nur dann Flächen für Windkraftanlagen widmen, wenn diese Flächen einen Mindestabstand von 3.000 Metern zu gewidmetem Wohnbauland bzw. Wohnbauland-Reserve aufweisen, wobei dadurch die Errichtung von Windkraftanlagen auf Traismaurer Gemeindegebiet nicht möglich ist?“ JA / NEIN

An alle Haushalte in Traismauer werden in diesen Tagen ein persönlicher Arztbrief, ein Flyer, ein Folder und eine Unterschriftenliste sowie ein Rückantwortkuvert zugesendet. Die Unterschriftenlisten können mit „Porto zahlt Empfänger“ zurückgesendet werden bzw. in den Ordinationen abgegeben werden. Auf diese Weise hoffen die Ärzte in möglichst schneller Zeit die nötigen Unterstützer für den zweiten Initiativantrag zu finden.


2015/06/03: GR tagt endlich zum Thema Initiativantrag 1′. Was war das Ergebnis der Sitzung? Der Gemeinderat (SPÖ, Grüne, FPÖ) hat beschlossen, dass gemäß § 16b der NÖ Gemeindeordnung, der Gegenstand des Initiativantrages bereits mit der Volksbefragung vom November 2014 erledigt wurde. (Gegenstimme Liste MIT, Stimmenthaltung ÖVP). Somit hat die Mehrheit im GR beschlossen, dass die Anordnung der Volksbefragung abgelehnt wird. Bis 16.6.2015 müssen die „Bürger FÜR Bürger“ eine schriftliche Stellungnahme dazu abgeben. Warum wurde der Antrag mit der Begründung „bereits erledigt“ abgelehnt? Dazu gibt die SPÖ folgendes an: „Es gab bereits eine Volksbefragung zum Thema Windkraft (max. 5 Anlagen,…)“ Das stimmt so, jedoch gibt es unser (von 1200 Bürgern unterstütztes) Begehren zur Frage „Soll nur dann umgewidmet werden, wenn <strong>3000 Meter Abstand zum Wohngebiet eingehalten werden?“ Insofern ist die Forderung des Bürgerkomitees noch NICHT behandelt worden.


2015/06/27: GR beruft sich auf Scheingutachten. Wie Sie den Medien entnehmen können:

http://www.tips.at/news/st-poelten-land/wirtschaft-politik/319061-volksbefragung-zur-windkraft-abgelehnt-pfeffer-sucht-weiter-das-gespraech

http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/herzogenburg/Knalleffekt-Volk-wird-nicht-doppelt-befragt;art2430,645769

wird es bei der GR-Sitzung am kommenden Mittwoch keinen Tagesordnungspunkt Windkraft geben. Dieser Entschluss der Mehrheitsfraktion ist auf ein „Rechtsgutachten“ zurückzuführen, dass die Fragestellung als suggestiv und irreführend einstuft. BM Pfeffer wurde telefonisch kontaktiert. „Es tut ihm SEHR leid, aber er hatte für „Rechtssicherheit zu sorgen.“ Darauf aufmerksam gemacht, dass er rechtlich die Fragestellung ja so ändern könne, dass diese der „Rechtssicherheit“ entspräche, wiegelte er nur ab. Beim zweiten Initiativantrag ein paar Monate später, bei welchem er letztlich von Aufsichtsbehörden, Landesregierung und SPÖ-Landesclub zur Durchführung gezwungen wird, hat er kein Problem eine einwandfreie Formulierung zu seinen Gunsten abzuändern!


2015/05/26: Der Gemeinderat Traismauer vertagt und vertag …

… unser Thema immer und immer wieder. Dass dieses Vorgehen Gesetze verletzt, stört Bürgermeister Pfeffer nicht. Es wird hier gegen §16 der NÖ Gemeindeordnung verstoßen!


2015/05/28: „Bitte Kein Ohrensausen“ wird gegründet. Eine Vielzahl besorgter Bürgerinnen und Bürger aus Sitzenberg-Reidling gründen die Bürgerinitiative „Bitte Kein Ohrensausen“. Es wird am selben Tag eine Facebook-Seite mit gleichen Namen erstellt. https://www.facebook.com/bittekeinohrensausen

Diese Facebook-Seite ist offen – man benötigt also keinen Facebook-Account um immer aktuelle Informationen rund um dieses Thema erhalten zu können.


2015/05/12: Infoveranstaltung alla Stalin. BM Pfeffer lädt zu einem Treffen mit anschließender Informationsveranstaltung zum Thema Infraschall ins FF-Haus Traismauer ein. Die Veranstaltung verkommt zu einer Farce. Türsteher lassen nur Personen nach Rücksprache mit BM Pfeffer hinein. Bürgern, die gekommen sind um sich zu informieren, wird der Zutritt verwehrt.</p>\r\n<p>Detail: Dr. Hutter wollte auf der Veranstaltung negative gesundheitliche Auswirkungen durch Infraschall nicht ausschließen.

NöN KW21 Bedenken bestätigt


2015/04: Bürgermeister Pfeffer ignoriert den Initiativantrag. Laut Gemeindeordnung § 16 müsste der Initiativantrag in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden. Bürgermeister Pfeffer reagiert auf kein einziges Schreiben. Ein Antrag dazu von ÖVP und MIT wird wegen „formaler Mängel“ nicht behandelt. Hier wird Demokratie mit Füssen getreten.


2015/03/25: Leiter des Umweltreferats der Tiroler und Österreichischen Ärztekammer powered by ÖKOSTROM. Dr. Heinz Fuchsig, seines Zeichens Leiter des Umweltreferats der Tiroler und Österreichischen Ärztekammer, behauptete vor Kurzem, dass Infraschall von Windkraftanlagen sicher keine Gefahr darstelle. Ein Aufschrei unter der Ärzteschaft und eine Distanzierung der Ärztekammer, welche erbost darüber war, dass Dr. Fuchsig derartige unprofessionelle Behauptungen im Namen seines Referats in die Welt posaune, war die Folge. Bitte sehen Sie sich bei den Fotos die Email-Signatur des Dr. Fuchsig an. Unter seiner Funktion bei der Ärztekammer finden Sie den Satz „powered by Ökostrom“ mit Link zum Draufklicken!!! Also unverschämter, frecher und unverfrorener geht es ja wohl nicht mehr! Die Österreichische Ärztekammer möge Ihrem Referatsleiter bitte schnellstens einen Kurs in Sachen Berufsethik organisieren. Übrigens: die Ökostrom AG „für Energieerzeugung und -handel“ ist laut Eigendefinition eine „… österreichische Beteiligungsgesellschaft im Eigentum von 1.900 Aktionären“. In anderen Ländern wie Deutschland, wäre der Posten des Referatsleiters schon längst umbesetzt worden. Hier ein Screen-Shot seine Email-Signatur:
2015-11-18 10_29_17-WG_ Infraschall - Nachricht (HTML) (Schreibgeschützt)
mit mouse-over um den Link zu erkennen:

2015-11-18 10_29_28-WG_ Infraschall - Nachricht (HTML) (Schreibgeschützt)


2015/03/24: WEB droht Bürgern mit Klage. Die Betreiberfirma WEB droht besorgten Bürgern, welche zu Recht behaupteten, dass WEB geschönte Fotomontagen veröffentlichte, auf welchen sie zeigen wollten, wie die Landschaft mit den geplanten Windkraftanlagen aussehen wird.  Die Windräder wurden auf diesen Fotomontagen viel zu klein dargestellt. Wie sich bei einer Veranstaltung in der Turnhalle TM ein paar Monate später herausstellten sollte, entsprachen die Größenverhältnisse tatsächlich nicht der Realität. Auf besagter Veranstaltung wurde übrigens nach wie vor von Vizebürgermeister Kirchner die Lüge verbreitet, dass es keine Windkraftanlagen ohne positiver UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) geben wird!

2015/03:  Wiener Ärztekammer fordert mehr Abstand von Großanlagen zum Wohngebiet


2015/03: Traismaurer möchten 3.000 Meter Abstand. Die Bürgerinitiative in Traismauer hat in kürzester Zeit 1.300 Unterschriften für ihr Begehren gesammelt und das zwischenzeitliche Ergebnis der Stadtverwaltung übergeben: Stellungnahme Personenkomitee Bürger für Bürger 24.03.2015


2014/12: Es wird bekannt, dass beim geplanten Windpark jetzt plötzlich KEINE Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, obwohl dies der Bevölkerung vor der Volksbefragung so „verkauft“ wurde. Viele Bürger fühlen sich hinters Licht geführt. Es entsteht ein Personenkomitee (Bürger FÜR Bürger – FÜR Traismauer), das sich zum Ziel gesetzt hat, die Bevölkerung umfassend und unabhängig zu informieren.

Immer mehr Bürger sprechen sich gegen das geplante Projekt aus und fühlen sich von den Initiatoren, allen voran von Bürgermeister Pfeffer, hintergangen. Es werden Unterschriften gesammelt, mit welchen eine Volksbefragung mit folgendem Inhalt gefordert: Soll der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer nur dann Flächen für Windkraftanlagen widmen, wenn diese Flächen einen Mindestabstand von 3.000 Metern zu gewidmetem Wohnbauland bzw. Wohnbauland-Reserve aufweisen?“ JA / NEIN

Wie sich später herausstellen sollte, wird uns genau diese Formulierung zum Verhängnis. Bürgermeister Pfeffer schmettert den ganzen Initiativantrag, also die Abhaltung der Volksbefragung, welche uns laut Österreichischem Recht (Gemeindeordnung §16) zustehen würde mit Hilfe eines „Gutachtens“ ab. Die Fragestellung sei suggestiv. Selbstverständlich hätte er die Möglichkeit gehabt, die Fragestellung umzuformulieren – was er nicht tat. Dafür behauptet er ständig, wie wichtig im die Anliegen aller Bürger wären. Wir sehen hier einen Widerspruch!</p>\r\n<p>Wie sie später lesen können, hat Bürgermeister Pfeffer ja auch kein Problem die Formulierung des zweiten Initiativantrages abzuändern. Zur Abhaltung der Volksbefragung  schließlich von Aufsichtsbehörden, der Landesregierung und des SPÖ-Landesclubs aufgefordert, wird er letztlich unsere geforderte Formulierung zu seinen Gunsten ändern!

Zu diesem Zeitpunkt herrscht auch im ehemaligen Vorreiterland für Windkraftanlagen Dänemark plötzlich Flaute. Dort wird das Thema „Macht Infraschall von Windkraftanlagen krank“ diskutiert. In Dänemark wird der Bau solcher groß dimensionierter Anlagen vorerst gestoppt. Im Auftrag der Regierung ermittelt ein Krebsforschungsinstitut, inwieweit der Infraschall ausgehend von Windkraftanlagen gesundheitsschädlich für die Menschen ist. Ein Ergebnis wird 2017 erwartet.

5 Ärzte von Traismauer beschäftigen sich mehr mit dem Thema „Infraschall“ und schließen sich dem Komitee an. Sie fordern mehr Sicherheitsabstand der Windkraft-Großanlagen zum Wohngebiet.


Die Wiener Ärztekammer warnt vor zu geringem Abstand von Windkraft-Großanlagen zum Wohngebiet und fordert umfassende Studien über mögliche Gesundheitsgefährdung. Zitat:„Da sich bei Anrainern von Windkraftanlagen Beschwerden durch übermäßige und vor allem niederfrequente Schallentwicklung und Infraschall häuften, seien umfassende Untersuchungen hinsichtlich etwaiger gesundheitsschädlicher Auswirkungen unabdingbar.“


2014/11: Traismauer führt Volksbefragung durch. Die Volksbefragung war geprägt von einseitiger Information, Desinformation und Lügen. So wurde versprochen, dass es ohne einer positiven UVP keine Windkraftanlagen geben wird.</p>\r\n<p>Die kurze Zeit von nur 2 Monaten als Vorbereitung war für die Gegner viel zu kurz. Unerfahrenheit und Geldmangel standen einer finanziell höchst potenten Windkraftlobby mit enormen Erfahrungen, Profis und mehreren Jahren Vorbereitung gegenüber. Währen Mitarbeiter der Windkraftbetreiber WEB schon Jahre vor der Volksbefragung planen konnten, hatten die Gegner des Projektes nur zwei Monate Zeit: Speed kills! Das war das Motto der Befragung und das ist es, was Windkraftbetreiber gelehrt bekommen: „Jeder verlorene Tag vor einer Volksbefragung zur Windkraft ist ein gewonnener Tag für die Gegner“ – also Vollgas! Wieso ist Bürgermeister Pfeffer so spät mit seinen Plänen an die Öffentlichkeit gegangen? Wieso konnte man die Idee der Opposition, die Befragung im Jänner 2015 gemeinsam mit der Gemeinderatswahl durchzuführen, nicht aufgreifen? Das hätte mehr Zeit für objektive Information geliefert und wäre noch dazu viel billiger gewesen – Speed kills! https://nein-danke.info/wp-content/uploads/2016/01/100-Endergebnis.pdf


2014/9: Gemeinderat Traismauer beschließt Volksbefragung. Voraussetzung sei jedoch eine positive UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) – welche letztlich nie stattfand! Hier wurden die Bürger belogen und getäuscht!


2014/09. Herzogenburger Gemeinderat gegen das geplante Windkraftprojekt


2014/6: WEB stellt Gemeinderat TM Konzept vor. Der Titel des vorgestellten Projektes lautete „Bereits geleistete Vorarbeiten – Großer zeitlicher Vorsprung ermöglicht zügige Projektentwicklung“


2014/2: Gemeinderat Traismauer beschließt Rahmenbedingungen für Windkraftprojekt. Der Gemeinderat beschließt, dass erst NACH einem umfassenden Vorprüfverfahren weitere Schritte wie Volksbefragung usw. in die Wege geleitet werden. Im Jänner 2015 wird Bürgermeister Pfeffer zu diesem Thema sagen „das kann man von keinem Betreiber verlangen, eine solche Investition vor einer Volksbefragung zu tätigen.“Auszug aus dem Gemeindeprotokoll: “ … Ebenso spricht sich die Stadtgemeinde Traismauer grundsätzlich für den Ausbau erneuerbarer Energieformen aus. Eine tatsächliche Widmung von Grünland-Windkraftanlage“ wird jedoch nur nach einer Volksbefragung in die Wege geleitet werden, wenn sich bei dieser die Bevölkerung für eine solche Widmung ausspricht. Im Anlassfall sind dazu bereits in einem umfassenden Vorprüfungsverfahren zu einer möglichen Widmung sämtliche Auswirkungen darzustellen; insbesondere ist als Ergebnis dieses Vorprüfungsverfahrens eine dann wirklich mögliche Widmungsfläche auszuweisen. Die Ergebnisse dieses Vorprüfungsverfahrens sind vor Einleitung weiterer Schritte und vor einer Anordnung einer diesbezüglichen Volksbefragung der Bevölkerung darzustellen. …


2014/2: Gemeinderat Sitzenberg-Reidling & Herzogenburg ist gegen die Festlegung der Zone MO 05. Mit einem einstimmigen Beschluss über alle politischen Grenzen hinweg, beschließt der Gemeinderat Sitzenberg-Reidling sich gegen die Festlegung der Zone MO 05 auszusprechen. Er deponiert eine entsprechende Stellungnahme innerhalb der Begutachtungsfrist.  https://nein-danke.info/wp-content/uploads/2016/01/Protokoll-11.02.2014-oeffentlich.pdf.
Ebenso Herzogenburg


2013/12: Eine Eignungszone – drei Gemeinden. Die NÖ Landesregierung veröffentlicht die Eignungszone MO 05, welche sich im Grenzverlauf zwischen Traismauer, Herzogenburg und Sitzenberg-Reidling befindet. Landeshauptmann Dr. Pröll hat 2013 alle Windkraftprojekte gestoppt und die Bestimmung der Eignungszonen beauftragt. Es wolle nicht mehr tatenlos zusehen, wie das ganze Land auseinandergetrieben wird, weil die Windkraftbetreiber mit sehr hohen Geldsummen in jeder Gemeinde Windkraftanlagen aufstellen möchten: https://youtu.be/2iSNC9DrJWk?t=5m27s

Interessantes Detail: ursprünglich war vorgesehen, dass Eignungszonen in Gebieten mit Weingärten, wie wir sie haben, nicht möglich sind. Dies wurde in letzter Minute gestrichen. Letztlich sind zwei von drei direkt betroffenen Gemeinden gegen diese Eignungszone!


2013: Der Bürgermeister von Traismauer Herbert Pfeffer plant gemeinsam mit dem örtlichen Energieberater Alexander Simader Windkraftanlagen in Traismauer zu errichten.

Das Konzept des Betreiberkonsortiums (W.E.B. und Naturkraft Schwarzenbohler) sieht die Errichtung von 5 Windkraft-Großanlagen der Type Vestas V112 vor. Diese Anlagen sind mit einer Höhe von 200 m die höchsten, die derzeit an Land gebaut werden.

Das Projekt wird von langer Hand geplant, trotzdem soll zum Schluss noch die Meinung des Volkes eingeholt werden.