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Kategorie: Infraschall

Bürgermeister Pfeffer hat schon wieder sein Versprechen gebrochen

Berichten zur Folge hat BM Pfeffer am 18.01.2016 den Gemeindeärzten versprochen, in eine geplante Infraschallmessung mit einbezogen zu werden. Außerdem soll Herr Prof. Dr. Hutter in die geplante Messung involviert werden. Beides ist nun nicht der Fall. Der Gemeinderat hat mit roter Mehrheit beschlossen, einen Ziviltechniker mit einer Infraschallmessung zu beauftragen – ohne die Gemeindeärzte oder Prof. Dr. Hutter zu involvieren. Der Ziviltechniker ist in der Branche bekannt, da er immer wieder Gutachten und Stellungnahmen FÜR die Windkraftindustrie tätigt.

Die Gemeindeärzte haben BM Pfeffer damals das GuSZ Gutachter- und Sachverständigen Zentrum für Umweltmessungen GmbH mit Herrn Sven Johannsen in dieser Angelegenheit wärmstens empfohlen, weil dieser derzeit, was die Messtechnik betrifft, technisch der Führende in Europa ist. Das GuSZ Zentrum misst im Gegensatz zu allen anderen Messverfahren nicht die Emission, sondern das, was beim Menschen ankommt – sprich das, was den menschlichen Organismus wirklich betrifft.

Hier finden Sie eine interessante Aufarbeitung dieses komplexen Themas für Nicht-Schall-Experten: Kommentierung-Studien-Infraschall

Schade, hier wurde wieder einmal eine große Chance vergeben um Klarheit und Sicherheit in der Bevölkerung zu schaffen und abermals ein Vertrauensbruch begangen, der nur Verunsicherung und Ängste verursacht!

Polens oberste Gesundheitsbehörde empfiehlt 2 km Mindestabstand zu Gebäuden (März 2016)

2016-05-30 08_51_01-Position of the National Institute of Public Health – National Institute of Hygi

http://www.pzh.gov.pl/en/position-of-the-national-institute-of-public-health-national-institute-of-hygiene-on-wind-farms/

„Das Nationale Institut für Gesundheit und Hygiene ist der Ansicht, dass Windparks, die zu nahe an Gebäuden, welche für dauerhafte menschliche Besiedelung bestimmt sind liegen, auf die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen in ihrer Nähe einen negativen Einfluss haben können.“

So ist Polen (nach Bayern) nun ein weiteres Land in unserer unmittelbaren Umgebung, welches seine Mindestabstände zu Wohnbebauung nach oben korrigiert hat und tatsächlich negative Einflüsse auf die Gesundheit der Menschen attestiert. Das nenne ich einen verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien! Während man bei uns geil vor Geldgier jeden Hinweis und jede Studie zu diesem Thema lapidar beiseite wischt und die Kritiker lächerlich macht, werden sich Regierungen anderer Länder der Gefahren immer mehr bewusst und handeln danach. Die Namen der Verantwortlichen heute bei uns werden jedoch auch noch in 20, 30 und mehr Jahren nicht vergessen sein!

Da unter akustischen und medizinischen Standpunkten eben nicht nur Hörschall, sondern ebenfalls tieffrequenter und Infraschall sowie die Schwingungen/Vibrationen hervorgerufen durch Körperschall berücksichtigt werden müssen, kann einzig ein Mindestabstand von 3 km einem Minimierungsgebot von Gefahren durch WKA-Schall Genüge tun! Die Erfahrungen Betroffener bestätigen dies. Einen Schutz für alle Anwohner von WEA würden auch 3 km – Abstände nicht bieten können – wir reden also von Minimalforderungen!

Die Forderung von 67% der Traismaurer Bevölkerung bei der letzten Volksbefragung und der Nachbargemeinden Herzogenburg und Sitzenberg-Reidling, einen 3 km Mindestsicherheitsabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung einzuhalten, kann daher nicht ignoriert werden! 658 Befürworter des Windkraftprojektes in unserem Wald dürfen nicht über 10.282 Gegner dieses Projektes bestimmen! Das muss doch einleuchten!

Oben im Link finden Sie den Originalbeitrag – im Folgenden eine deutsche Übersetzung:

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Polens oberste Gesundheitsbehörde empfiehlt 2 km Mindestabstand zu Gebäuden

Das Nationale Institut für Gesundheit und Hygiene ist der Ansicht, dass Windparks, die zu nahe an Gebäuden welche für dauerhafte menschliche Besiedelung bestimmt sind liegen, auf die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen in ihrer Nähe einen negativen Einfluss haben können.

Die Risikofaktoren für die menschliche Gesundheit, die das Institut in Betracht genommen hat, sind wie folgt:

  • die emittierten Geräuschpegel und ihre Abhängigkeit von den technischen Spezifikationen der Windturbinen, die Windgeschwindigkeit, sowie die Landschaftsformen und Landnutzung rund um den Windpark,
  • aerodynamische Geräuschpegel einschließlich Infraschall-Emissionen und niederfrequente Rauschkomponenten,
  • die Art der emittierten Geräusche, unter Berücksichtigung ihrer Modulations- / impuls / tonalen Eigenschaften und die Möglichkeit der Interferenz von Wellen von mehreren Turbinen abgestrahlt,
  • die Gefahr von Eisschlag von Rotoren fortgeschleudert,
  • das Risiko eines Turbinenausfalls mit einem herabstürzenden Rotorblatt oder einem Teil davon,
  • der Schattenwurf – Flackereffekt,
  • die elektromagnetische Strahlungspegel (in unmittelbarer Nähe von Turbinen),
  • die Wahrscheinlichkeit von Schlafstörungen und Lärmausbreitung in der Nacht,
  • die Höhe der Belastung und Wahrscheinlichkeit von Stress sowie Depressionssymptomen die (in Folge von Langzeiteinwirkung) auftritt, bezogen sowohl auf Geräuschemissionen und die Nichtakzeptanz der Geräuschquelle.

Nach Ansicht des Instituts sind Gesetze und Verordnungen bezüglich Einrichtungen wie Windkraftanlagen die derzeit in Polen in Kraft sind nicht nur unzureichend, (in Bezug auf Risikofaktoren, in der Praxis, nur den Geräuschpegel betreffend), aber auch mangelhaft um ein ausreichendes Maß zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten. Die Methodik die zur Zeit für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Windparks (einschließlich der menschlichen Gesundheit) verwendet wird, ist ungeeignet bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 5 m / s. Darüber hinaus wird nicht der gesamte Frequenzbereich berücksichtigt (insbesondere Niederfrequenz) sowie Störpegel.

Nach Ansicht des Instituts ergibt sich auf Grund des derzeitigen Fehlens eines umfassenden Rechtsrahmens bezüglich der Bewertung von Gesundheitsrisiken durch den Betrieb von Windparks in Polen ein dringender Bedarf eine umfassende Methodik zu entwickeln und umzusetzen, nach welcher der ausreichende Abstand von Windturbinen zu menschlichen Behausungen bestimmt werden kann. Die Methodik sollte alle oben genannten potenziellen Risikofaktoren berücksichtigen, und das Ergebnis sollte die ungünstigste Situation widerspiegeln. Neben Landschaftsformen und Landnutzungseigenschaften, sollte die Methodik auch die Kategorie, die Art, Höhe und Anzahl der Turbinen eines bestimmten Windparks, als auch die Lage anderer Windparks in der Nähe berücksichtigen. Ähnliche gesetzlichen Regelungen basierend auf komplexen numerischen Algorithmen die zur Bewertung von mehreren Kriterien abzielen werden derzeit in der Welt eingesetzt.

Das Institut ist sich der Tatsache bewusst, dass aufgrund der Vielfalt der Faktoren und der komplizierten Natur eines solchen Algorithmus, dessen Entwicklung innerhalb eines kurzen Zeitraums sich als sehr schwierig erweisen kann. Somit erscheint die Vorschreibung von einem Mindestabstand von Windkraftanlagen von Gebäuden die für dauerhafte menschliche Tätigkeit bestimmt sind eine effektive und einfachere Lösung. Diese Entfernungskriterien sind auch ein weitverbreiteter Rahmen zur Regelung dieses Standards.

Gestützt auf die oben genannten Punkte, bis eine umfassende Methodik für die Bewertung der Auswirkungen von industriellen Windparks auf die menschliche Gesundheit entwickelt wird, empfiehlt das Institut 2 km als Mindestabstand von Windparks zu Gebäuden. Die empfohlenen Werte ergeben sich aus einer kritischen Bewertung der veröffentlichten Forschungsergebnisse in anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften die in Bezug auf alle potenziellen Risikofaktoren für die durchschnittliche Entfernung in der Regel innerhalb der folgenden Grenzen festgelegt werden:

  • 0,5-0,7 km, oft als Ergebnis von Berechnungen erzielt, wobei der Geräuschpegel (dBA) den aktuell zulässigen Werten entspricht (ohne Berücksichtigung von Anpassungen für die Impuls / tonal / Modulationmerkmale am vorderen Ende des Rotors emittiert),
  • 1,5-3,0 km, entstanden vom Lärmpegel, unter Berücksichtigung der Modulation, Niederfrequenzen und Infraschallpegel,
  • 0,5-1,4 km, im Zusammenhang mit dem Risiko von Betriebsschäden von Windturbinen mit einem gebrochenen Rotorblatt oder einem herunterstürzenden Teil davon (abhängig von der Größe des Stückes und seinem Flugprofil, Rotordrehzahl und Turbinentyp),
  • 0,5-0,8 km, in denen die Gefahr von Eis, von den Rotoren geschleudert wird (Eiswurf, abhängig von der Form und der Masse des Eises, Rotordrehzahl und Turbinentyp),
  • 1,0-1,6 km, unter Berücksichtigung des Pegels der Lärmbelästigung (zwischen 4% und 35% der Bevölkerung bei 30-45 dBA) für die Menschen die in der Nähe von Windparks leben,
  • Der Abstand von 1,4 bis 2,5 km, im Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit von Schlafstörungen (im Mittel zwischen 4% und 5% der Bevölkerung bei 30-45 dBA),
  • 2,0 km, im Zusammenhang mit dem Auftreten von möglichen psychologischen Auswirkungen aus wesentlichen Landschaftsveränderungen (bezogen auf den Fall, in dem die Windturbine ein dominantes Landschaftselement ist und die Rotorbewegung von jedem Standort aus von Menschen deutlich sicht – und spürbar ist),
  • 1,2-2,1 km, für den Schattenwurf-Effekt (für die mittlere Windturbinenhöhe in Polen, einschließlich des Rotors, von 120 bis 210 m).

In ihren Stellungnahmen hat das Institut auch die empfohlenen Abstände von Windparks zu Gebäuden berücksichtigt, wie von Experten, Wissenschaftler, sowie zentrale und lokale Regierungsbehörden auf der ganzen Welt gefordert (in den meisten Fällen sind von 1,0 bis 5,0 km empfohlen).

Mayer 2015

Ein sehr aufschlussreicher Vortrag in 2 Teilen zum Thema Infraschall:

Teil 1:

https://www.youtube.com/watch?v=ZBB690lGLmc

und Teil 2:

https://www.youtube.com/watch?v=Pm4h0eE8Ccs

 

Doku „Was wir nicht sehen“ von Anna Katharina Wohlgenannt

„In den vergangenen Jahren hat sich eine stille Revolution vollzogen: Drahtlose Technologie prägt in Form von Wireless Internet oder Handys unser Leben. Während viele den Fortschritt genießen, gibt es auch Personen, die unter der hochfrequenten Strahlung leiden. Die junge Filmemacherin Anna Katharina Wohlgenannt zeigt diese Betroffenen und ihren mühsamen Kampf. …“

Trifft natürlich auch für #Infraschall zu! Ein gewisser Prozentsatz von Menschen wird unter den Folgen von #Infraschall der #Windkraftanlagen leiden – doch wird das in allen Empfehlungen und Gutachten als „zumutbar“ beschrieben und das Projekt als „somit umweltverträglich beurteilt“.

 

Hier der Ö1-Beitrag:

Und hier der Link zur Sendung: http://oe1.orf.at/artikel/430939

Und der Filmtrailer auf YouTube: