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Volksanwaltschaft stellt Verfahren ein – Ziel erreicht! Wir danken für die Unterstützung.

Wir haben Anfang Dezember 2015 die Volksanwaltschaft gebeten, sich diesen Fall genauer anzusehen. Seit März 2015 hat Bürgermeister Pfeffer den §16 der NÖ Gemeindeordnung mit Füssen getreten. Seit März 2015 wäre es seine Pflicht gewesen, eine Volksbefragung aufgrund der mehr als ausreichenden Unterschriften der Bürgerinitiative anzuordnen. Er hat es ein ganzes Jahr lang hinausgezögert! Nicht zuletzt aufgrund der Intervention der Volksanwaltschaft und der Gemeindeaufsicht der Landesregierung kamen die vielen Unterzeichner nun doch zu ihrem Recht – mit einjähriger Verspätung!

BM Pfeffer tut nun so, als ob ihm die Volksanwaltschaft durch die Einstellung des Verfahrens sein Verhalten legitimiere. Unser Ziel war es, die Volksbefragung zu ermöglichen und somit Recht zu schaffen – und genau das wurde, auch mit Hilfe der Volksanwaltschaft, nun erreicht. Die Frage, ob BM Pfeffer ohne derartige Interventionen die Volksbefragung auch angeordnet hätte, bleibt offen – Gott sei Dank!

Auf jeden Fall bedanken wir uns herzlich für die Unterstützung bei der Volksanwaltschaft und deren engagierten Menschen. Gut, dass es diese Institution in Österreich gibt!

Published inAllgemeinVolksbefragung 2016